Der ADR Basiskurs ist der Grund-lehrgang zum Erwerb der ADR-CARD. Er berechtigt den Inhaber zum Transportgefährlicher Güter als Stück- oder Schüttgut. Der Basiskurs ist Voraussetzung zur Teilnahme am Aufbaukurs Tank. Der Aufbaukurs Tank ist für Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamt-fassungsraum von mehr als 1 m³ und Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, orts-beweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden.
Kursinhalte:
Abschluss:
ADR-Bescheinigung (Prüfung vor der IHK)
Preise:
Basiskurs (Stück- und Schüttgut)
Preis: 280,00 € MwSt. befreit
Aufbaukurs Tank
Preis: 280,00 € MwSt. befreit
Basiskurs + Aufbaukurs Tank
Preis: 550,00 € MwSt. befreit
Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren sowie das Foto sind im Preis schon enthalten.
Für arbeitssuchende Personen ist die Schulung über einen Bildungsgutschein (BGS) durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter möglich.
Innerhalb von fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintrag-ungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung eine Auffrischungs-schulung besucht und die ent-sprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung.
Ziel der Schulung:
Erhalt der Befähigung zum Durchführen von Gefahrguttransporten im Bereich Stück- und Schüttgut, für Tanktransporte der Klasse 1 und Klasse 7 gemäß den Vorschriften des ADR.
Kursinhalte:
Abschluss:
ADR-Bescheinigung (Prüfung vor der IHK)
Preis:
ADR Auffrischung
Preis: 170,00 € MwSt. befreit.
Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren sowie das Foto sind im Preis schon enthalten.
Beteiligte Personen nach Kapitel 1.3 des ADR
Die gesetzlich geregelten Schulungsan-forderungen im Gefahrgutbereich können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: „Alle an der betrieblichen Gefahrgut-kette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kennt-nisse der Gefahrgutvorschriften!“ Das (inter-nationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten auch die Unter-weisung von Personen, die an der Be-förderung gefährlicher Güter beteiligt sind. (Kapitel 1.3 ADR). Dies gilt auch für Beförderungen nach 1.1.3.6 ADR (sog. 1000 Punkte-Regelung) und anderen in Anspruch genommenen Freistellungen (z.B. „Begrenzte und Freigestellte Mengen“)
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforder-ungen unabhängig voneinander zu sehen, d.h.: auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Nachweise über die „Unterweisungen“ von der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Kursinhalte:
Abschluss:
Träger Zertifikat
Preis:
ADR gemäß Kapitel 1.3
Preis: 75,00 € zzgl. MwSt.
Lehrmaterialien sind im Preis schon enthalten.
Unsere Kurse finden zu 100 % statt
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